Ihr Weg zur Reha

Status der Klinik:
Die Belegung erfolgt durch die Renten- und Krankenversicherung. Die Klinik hat einen
Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V, einschließlich Anschlussheilbehandlungen (AHB).
Die Klinik ist eine Privatkrankenanstalt nach § 30 Gewo. und beihilfefähig.
Die IK-Nummer der Klinik: 260 911 013
Antragsstellung

Ihr Weg zur stationären onkologischen oder psychosomatischen Rehabilitationsmaßnahme

Alle Arbeitnehmer und Rentner haben grundsätzlich Anspruch auf Rehabilitation.
Bevor Sie einen Antrag beim Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung) stellen, sprechen Sie am besten mit Ihrem Hausarzt.
Der Hausarzt beantragt mit Ihnen zusammen die Maßnahme. Bezüglich der Einrichtung können Sie Ihre Wunschklinik im Antrag vermerken. Der Kostenträger entscheidet anschließend über den Antrag. Bei einem positiven Entscheid erhalten Sie, sowie die von Ihnen bzw. die für Sie als geeignet ausgewählte Klinik eine Bewilligung sowie eine Kostenzusage.
Die Klinik setzt sich dann mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung in Verbindung.

Ihr Weg zur stationären onkologischen Anschlussheilbehandlung (AHB)

Die Notwendigkeit einer AHB wird vom Klinikarzt festgestellt. Gemeinsam mit dem Sozialdienst im Krankenhaus beantragen Sie die Anschlussheilbehandlung in einer von Ihnen gewünschten bzw. für Sie geeigneten Klinik. (Antragsstellung bei Kranken- bzw. Rentenversicherung)
Der Sozialdienst vereinbart mit der Klinik den mit Ihnen abgesprochenen Aufnahmetermin, der im Regelfall in den ersten 14 Tagen nach der Krankenhausbehandlung liegen sollte.

Für die Aufnahme von Privatversicherten benötigen wir eine Kostenzusage der Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle.

Aufnahme von Selbstzahlern sowie von Begleitpersonen (Unterbringung nach Verfügbarkeit) möglich.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.